@article{oai:doshisha.repo.nii.ac.jp:00020355, author = {古谷, 貴之 and Furutani, Takayuki}, issue = {5}, journal = {同志社法學, The Doshisha Hogaku (The Doshisha law review)}, month = {Nov}, note = {本稿は、ドイツ新債務法の下における瑕疵担保法と契約締結上の過失との競合問題を検討するものである。ドイツでは、売買契約の一方当事者の説明義務・情報提供義務の違反に対するサンクションとして、(1)詐欺取消しと並んで契約締結上の過失に基づく契約解消請求権を行使できること、(2)瑕疵担保法と契約締結上の過失が競合する場合、瑕疵担保法が優先的に適用されること(瑕疵担保法優先原則)を明らかにした。また、今後は、瑕疵担保法における瑕疵概念(BGB434条1項)を明確化する必要があることにも言及した。, Einen Rechtsbehelf bei der Verletzung von Informationspflichten einer Partei bei Vertragsabschluss bieten nach dem deutschen Recht im Wesentlichen drei Rechtsinstitute: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB), der Anspruch auf Vertragsaufhebung aus culpa in contrahendo und der Rücktritt auf Grund des Gewährleistungsrechts. Das Verhältnis dieser Rechtsbehelfe wird in der deutschen Rechtsprechung und Lehre als Konkurrenzproblem zwischen dem Anfechtungsrecht und Ansprüchen aus culpa in contrahendo einerseits und zwischen dem Gewährleistungsrecht und dem Institut der culpa in contrahendo andererseits diskuiert. In meinen Abhandlung habe ich vor allem diese beiden Konkurrenzprobleme untersucht. Als Zusammenfassung habe ich einige Ergebnisse vorlegen, nach dem (1) der Anspruch auf Vertragsaufhebung aus culpa in contrahendo und das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung parallel nebeneinander bestehen, und (2) das Gewährleistungsrecht vorrangig anzuwenden ist, wenn das Konkurrenzproblem zwischen Gewährleistungsrecht und culpa in contrahendo entsteht., 研究ノート(Note), application/pdf}, pages = {79--104}, title = {ドイツ新債務法における瑕疵担保法と契約締結上の過失の交錯}, volume = {60}, year = {2008}, yomi = {フルタニ, タカユキ} }